Nein, es ist vorgesehen, regelmäßig Fortbildungen zu absolvieren, daher müssen pro Jahr acht Punkte nachgewiesen werden.
Ausnahme:
Sie haben die Möglichkeit insgesamt acht Punkte, die flexibel aufgeteilt werden können, einmalig innerhalb der fünf Gültigkeitsjahre in ein anderes Jahr zu übertragen.
https://icwunden.de/zst_formulare/zst_fomulare%20RZ%20TN.pdf