Nein, Sie müssen nur acht Punkte pro Jahr nachweisen, auch wenn Sie zwei oder sogar drei ICW-Abschlüsse haben. Sie müssen nur den jeweils höherwertigen Abschluss rezertifizieren lassen, da der andere/die anderen automatisch inbegriffen sind. 


Falls Sie dennoch beide Zertifikate wünschen, empfehlen wir Ihnen, diese gemeinsam zu beantragen. In diesem Fall wird die niedrigeren Abschluss, z.B. der Wundexperte ICW® lediglich mit einer kleinen Gebühr berechnet. 


Sollten Sie sich entscheiden, die Rezertifizierung des z.B. Wundexperten ICW® zu dessen ggf. früher liegenden Gültigkeitsablauf zu beantragen, fallen die vollständigen Gebühren an. Bitte beachten Sie, dass die eingereichten gesammelten Punkte dadurch ausschließlich für die Rezertifizierung des Wundexperten ICW® angerechnet würden und nicht mehr für den höherwertigen Abschluss berücksichtigt werden können.

https://icwunden.de/zst_formulare/zst_fomulare%20RZ%20TN.pdf