Wenn drei Monate nach Gültigkeitsablauf noch nicht überschritten sind, können Sie das Zertifikat noch einreichen.

Danach gibt es Kulanzregelungen für einen Übergangszeitraum. Dies trifft aber nur zu, wenn Sie alle 40 Fortbildungspunkte nachweisen können. 

Wenden Sie sich an: TÜV Rheinland Akademie GmbH.

Kontakt: perscert-icw@de.tuv.com