Ja, Sie können die Unterlagen drei Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit bis drei Monate nach dem Ablauf der Gültigkeit einreichen.
Meine Zertifizierung ist vor drei Wochen abgelaufen, kann ich diese noch einreichen? Drucken
Geändert am: Mi, 6 Okt, 2021 um 10:14 NACHMITTAGS
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