Nein, Sie benötigt eine der folgenden Ausbildungen/abgeschlossenes Studium mit Abschluss: Apotheker, Ärzte (Humanmedizin), Heilpraktiker, Heilerziehungspfleger, Medizinische Fachangestellte (MFA), Operationstechnische Assistenten (OTA), Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger; ab 2020 Pflegefachfrau und -mann), Podologen, Physiotherapeuten mit Zusatzqualifikation Lymphtherapeut
Eine Angestellte hat vor zehn Jahren die Prüfung zur Arzthelferin nicht bestanden, jetzt aber zehn Jahre in diesem Beruf gearbeitet. Kann sie an dem Kurs Wundexperte teilnehmen? Drucken
Geändert am: Mi, 6 Okt, 2021 um 10:19 NACHMITTAGS
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