Grundsätzlich gibt es keine fixen Ausschlusskriterien für die Teilnahme am Kurs, sehr wohl aber für die Prüfungszulassung. Für die Prüfung sind nur die im Curriculum aufgeführten Berufe zugelassen. Dazu zählt die Zahnmedizinische Fachassistentin nicht.

 

Ohne die Zulassung kann also eine Teilnahme am Seminar erfolgen, nicht aber an der Prüfung. Damit erhalten diese Teilnehmer auch kein ICW/TÜV-Zertifikat, sondern nur eine Teilnahmebescheinigung vom Bildungsanbieter.

 

Die Berufsgruppe der ehemaligen Arzthelferinnen ist in ZFA/ZMFA (Zahnmedizinische Fachangestellte) und MFA (medizinische Fachangestellte) unterteilt. Es sind verschiedene Berufe, wenn auch mit einigen Überschneidungen. Personen, die über den Abschluss MFA verfügen, aber „nur“ in einer Zahnarztpraxis arbeiten, können das ICW-Wundexperten Zertifikat erhalten.