Das Beschäftigungsverbot ist nicht gleichzusetzten mit attestierter Erkrankung. Ein Beschäftigungsverbot schließt die Teilnahme an Rezertifizierungs-Veranstaltungen nicht aus und kann ab 2025 nicht mehr für eine Fristverlängerung geltend gemacht werden.
Wie verändert sich die Frist für die Rezertifizierung bei Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot? Drucken
Geändert am: Mi, 2 Apr, 2025 um 3:11 NACHMITTAGS
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