Wie verändert sich die Frist für die Rezertifizierung bei Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot?
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Geändert am: Mi, 6 Okt, 2021 um 10:33 NACHMITTAGS
Das Beschäftigungsverbot ist nicht gleichzusetzten mit attestierter Erkrankung.
Sie haben z.B. die Möglichkeit in dieser Zeit über E-Learning Punkte zu erhalten. Trotzdem handhabt die Zertifizierungsstelle das Beschäftigungsverbot kulant, so dass Sie die Punkte auch nachholen können.
https://www.icwunden.de/fileadmin/Wundseminare/Textdateien/Rezertifizierung/Rezertifizierung_Teilnehmer_Info_und_Antrag.pdf
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