Dies ist nur notwendig wenn sich der ambulante Pflegedienst auf chronische und schwer heilende Wunden laut HKP-Richtlinie spezialisieren will. 

Alle Wundexperten ICW® mit gültigem Zertifikat können über ein aufbauendes Modul aus dem Fachtherapeut Wunde (Modul 1) die erforderliche Qualifikation für die „Pflegefachkraft, die die fachpflegerische Versorgung übernimmt“ (Mitarbeiter) laut HKP-Richtlinie erhalten.

 

https://icwunden.de/zst_formulare/zst_formulare%20INFO.pdf